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Förderkredite der KfW

Aufgrund steigender Einbruchszahlen unterstützt die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen ihres Förderprogramms "Kriminalprävention durch Einbruchsicherung" den Einbau von Alarmanlagen. Darüber hinaus können auch im Rahmen der Programme "Altersgerecht Umbauen" und "Energieeffizient Sanieren" Einbruchmeldeanlagen und weitere einbruchhemmende Maßnahmen mit günstigen Krediten bezuschusst werden.

Neues Förderprogramm "Kriminalprävention durch Einbruchsicherung"


Mit dem im Rahmen des Nachtragshaushalts 2015 beschlossenen Förderprogramm zur Einbruchssicherung soll Haus- und Wohnungseigentümern sowie Mietern Zuschüsse für Investitionen in den Einbruchsschutz gewährt werden.

Gefördert werden sollen:

  • Einbau von Alarmanlagen

  • Einbau sicherer Türen und Fenster oder Gitter


Mögliche Vorteile / Vergünstigungen

  • Förderung von Handwerkerleistungen, zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit

  • 20% der Gesamtsumme wird gefördert, Höchstbetrag 1.500 Euro

  • Förderung wird nach Vorlage der Originalrechnung ausbezahlt


Voraussetzungen

  • Summe für die Investition muss mindestens 500 Euro betragen

  • Vor Beginn der Maßnahme werden der KfW zwei Angebote vorgelegt bzw. ein Angebot einer zertifizierten Fachfirma


Hinweis:
Die Details zum neuen Förderprogramm werden in den kommenden Wochen vom Bundesumwelt- und bauministerium ausgearbeitet, sodass Sie voraussichtlich ab Herbst den Zuschuss bei der KfW beantragen können (Information Stand Mai 2015).

 
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